Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Der Gesetzgeber verlangt, dass Fahrer im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2008 (Güterkraftverkehr ab 10. September 2009) eine Zusatzqualifikation (Neueinsteiger) und regelmäßig alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren und nachweisen müssen.
Auf den betroffenen Personenkreis kommt also einiges zu!
- Als Fahrer müssen darauf achten, die Weiterbildungen rechtzeitig zu absolvieren – sonst dürfen Sie nicht mehr am gewerblichen Güterkraftverkehr teilnehmen und stehen ohne Job da.
- Als Spediteur müssen Sie darauf achten, dass Ihre Fahrer die Weiterbildungen rechtzeitig absolvieren – sonst stehen Sie ohne Fahrpersonal da.
Welche Qualifikation muss bis wann, wo und bei wem absolviert sein?
Auf den nachfolgenden Seiten haben wir alle wichtigen Informationen rund um das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zusammengestellt.
Die Straßenverkehrsgenossenschaften beraten Sie natürlich gerne jederzeit persönlich. Sprechen Sie uns an!



