
Der Gesetzgeber verlangt, dass Fahrer im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2008 (Güterkraftverkehr ab 10. September 2009) eine Zusatzqualifikation (Neueinsteiger) und regelmäßig alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren und nachweisen müssen.
Auf den betroffenen Personenkreis kommt also einiges zu!
Auf den nachfolgenden Seiten haben wir alle wichtigen Informationen rund um das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zusammengestellt.
Die Straßenverkehrsgenossenschaften beraten Sie natürlich gerne jederzeit persönlich. Sprechen Sie uns an!