Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Der Gesetzgeber verlangt, dass Fahrer im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2008 (Güterkraftverkehr ab 10. September 2009) eine Zusatzqualifikation (Neueinsteiger) und regelmäßig alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren und nachweisen müssen.

 

Auf den betroffenen Personenkreis kommt also einiges zu!

  • Als Fahrer müssen darauf achten, die Weiterbildungen rechtzeitig zu absolvieren – sonst dürfen Sie nicht mehr am gewerblichen Güterkraftverkehr teilnehmen und stehen ohne Job da.
  • Als Spediteur müssen Sie darauf achten, dass Ihre Fahrer die Weiterbildungen rechtzeitig absolvieren – sonst stehen Sie ohne Fahrpersonal da.

Welche Qualifikation muss bis wann, wo und bei wem absolviert sein?

Auf den nachfolgenden Seiten haben wir alle wichtigen Informationen rund um das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zusammengestellt.

  

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